Landesarbeitsgericht Hamm, 1999-10-29, 5 Sa 2158/98

5 Sa 2158/98Arbeitsgericht29.10.1999

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 2158/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-10-29

Aktenzeichen: 5 Sa 2158/98

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:1999:1029.5SA2158.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: BildscharbV § 6 II; Richtl. 90/270/EWG Art. 9 V; Bildschirm-TV NRW § 4 IV; ArbSch § 3 III

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes vom 22.10.1998 gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 02.09.1998 - 4 Ca 3894/97 - wird das Urteil des Arbeitsgerichts - unter gleichzeitiger Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin vom 25.02.1999 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 550,63 DM festgesetzt.

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