5 Sa 2158/98•Landesarbeitsgericht Hamm, 1999-10-29, 5 Sa 2158/98
Landesarbeitsgericht Hamm, 1999-10-29, 5 Sa 2158/98
5 Sa 2158/98Arbeitsgericht29.10.1999
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 2158/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-29
Aktenzeichen: 5 Sa 2158/98
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:1999:1029.5SA2158.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: BildscharbV § 6 II; Richtl. 90/270/EWG Art. 9 V; Bildschirm-TV NRW § 4 IV; ArbSch § 3 III
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes vom 22.10.1998 gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 02.09.1998 - 4 Ca 3894/97 - wird das Urteil des Arbeitsgerichts - unter gleichzeitiger Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin vom 25.02.1999 - teilweise abgeändert:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 550,63 DM festgesetzt.
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