18 Sa 1411/00•Landesarbeitsgericht Hamm, 2001-01-17, 18 Sa 1411/00
Landesarbeitsgericht Hamm, 2001-01-17, 18 Sa 1411/00
18 Sa 1411/00Arbeitsgericht17.01.2001
Regest
Die Feststellung von Sachverhalten durch Angestellte, die als Ermittler im städtischen Ordnungsamt arbeiten, ist keine „selbständige Leistung“ im Sinne des Tätigkeitsmerkmals der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 b BAT/VKA.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1411/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-17
Aktenzeichen: 18 Sa 1411/00
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2001:0117.18SA1411.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 22, 23 BAT/VKA; VergGr. VI b Fallgruppe 1 b BAT/VKA, VergGr. V c Fallgruppe 1 a und b BAT/VKA
Leitsätze
Die Feststellung von Sachverhalten durch Angestellte, die als Ermittler im städtischen Ordnungsamt arbeiten, ist keine „selbständige Leistung“ im Sinne des Tätigkeitsmerkmals der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 b BAT/VKA.
Tenor
Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 04.07.2000 – 2 Ca 176/00 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden den Klägern auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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