Landesarbeitsgericht Hamm, 2001-01-17, 18 Sa 901/00

18 Sa 901/00Arbeitsgericht17.01.2001

Regest

Die Auswertung der Gewässergütedaten durch eine biologisch-technische Assistentin in einem staatlichen Umweltamt ist eine „schwierige Tätigkeit“ im Sinne der Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 1 TTV/BL. Dieser Arbeitsvorgang erfüllt aber nicht die Anforderungen, die das Tätigkeitsmerkmal „verantwortungsvollere Tätigkeit“ der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 TTV/BL stellt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 901/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-17

Aktenzeichen: 18 Sa 901/00

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2001:0117.18SA901.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: §§ 22, 23 BAT, Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 TTV/BL

Leitsätze

Die Auswertung der Gewässergütedaten durch eine biologisch-technische Assistentin in einem staatlichen Umweltamt ist eine „schwierige Tätigkeit“ im Sinne der Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 1 TTV/BL. Dieser Arbeitsvorgang erfüllt aber nicht die Anforderungen, die das Tätigkeitsmerkmal „verantwortungsvollere Tätigkeit“ der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 TTV/BL stellt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 22.03.2000 – 1 Ca 1227/99 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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