18 Sa 901/00•Landesarbeitsgericht Hamm, 2001-01-17, 18 Sa 901/00
Landesarbeitsgericht Hamm, 2001-01-17, 18 Sa 901/00
18 Sa 901/00Arbeitsgericht17.01.2001
Regest
Die Auswertung der Gewässergütedaten durch eine biologisch-technische Assistentin in einem staatlichen Umweltamt ist eine „schwierige Tätigkeit“ im Sinne der Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 1 TTV/BL. Dieser Arbeitsvorgang erfüllt aber nicht die Anforderungen, die das Tätigkeitsmerkmal „verantwortungsvollere Tätigkeit“ der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 TTV/BL stellt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 901/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-17
Aktenzeichen: 18 Sa 901/00
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2001:0117.18SA901.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 22, 23 BAT, Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 TTV/BL
Leitsätze
Die Auswertung der Gewässergütedaten durch eine biologisch-technische Assistentin in einem staatlichen Umweltamt ist eine „schwierige Tätigkeit“ im Sinne der Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 1 TTV/BL. Dieser Arbeitsvorgang erfüllt aber nicht die Anforderungen, die das Tätigkeitsmerkmal „verantwortungsvollere Tätigkeit“ der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 TTV/BL stellt.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 22.03.2000 – 1 Ca 1227/99 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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