18 Sa 1989/00•Landesarbeitsgericht Hamm, 2001-08-29, 18 Sa 1989/00
Landesarbeitsgericht Hamm, 2001-08-29, 18 Sa 1989/00
18 Sa 1989/00Arbeitsgericht29.08.2001
Regest
Die Gleichstellung nach § 19 Lehrerausbildungsgesetz wie auch die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Studiums sind nach Ziffer 9.1 Satz 3 des sog. Nichter-füllerlasses durch ein förmliches Verwaltungsverfahren festzustellen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1989/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-29
Aktenzeichen: 18 Sa 1989/00
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2001:0829.18SA1989.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: Nichterfüllererlass (Runderlass des Kultusministers über die Eingruppierung der im Ange-stelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs ohne die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis vom 20.11.1981)
Leitsätze
Die Gleichstellung nach § 19 Lehrerausbildungsgesetz wie auch die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Studiums sind nach Ziffer 9.1 Satz 3 des sog. Nichter-füllerlasses durch ein förmliches Verwaltungsverfahren festzustellen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 09.11.2000 - 1 Ca 1441/95 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
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