18 Sa 1870/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-04-10, 18 Sa 1870/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-04-10, 18 Sa 1870/01
18 Sa 1870/01Arbeitsgericht10.04.2002
Regest
1. Es entspricht grundsätzlich billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten zum Zwecke seiner Erprobung nach § 24 Abs. 1 BAT eine höherwertige Tätigkeit nur für einen vorübergehenden Zeitraum überträgt. 2. Eine Erprobungszeit von mehr als sechs Monaten entspricht nur billigem Ermessen, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. 3. Es obliegt dem Arbeitgeber, diese darzulegen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1870/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-10
Aktenzeichen: 18 Sa 1870/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0410.18SA1870.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 24 Abs. 1 BAT, § 22 BAT, § 315 Abs. 1 und Abs. 3 BGB
Leitsätze
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Es entspricht grundsätzlich billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten zum Zwecke seiner Erprobung nach § 24 Abs. 1 BAT eine höherwertige Tätigkeit nur für einen vorübergehenden Zeitraum überträgt.
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Eine Erprobungszeit von mehr als sechs Monaten entspricht nur billigem Ermessen, wenn dafür besondere Gründe vorliegen.
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Es obliegt dem Arbeitgeber, diese darzulegen.
Tenor
Die Berufung des beklagten L2xxxx gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 26.10.2001 - 1 Ca 2491/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem beklagten L1xx auferlegt.
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