8 Sa 244/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-23, 8 Sa 244/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-23, 8 Sa 244/02
8 Sa 244/02Arbeitsgericht23.05.2002
Regest
Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet kein Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer befris-tet beschäftigter Lehrkräfte.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 244/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-23
Aktenzeichen: 8 Sa 244/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0523.8SA244.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG, § 72 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 LPVG NW
Leitsätze
Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet kein Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer befris-tet beschäftigter Lehrkräfte.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 21.08.2001 - 2 Ca 636/01 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.