17 Sa 1897/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-06, 17 Sa 1897/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-06, 17 Sa 1897/01
17 Sa 1897/01Arbeitsgericht06.06.2002
Regest
Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 03.10.2000 - Rs C 303/98 Si-map - hat der öffentliche Arbeitgeber seinen Angestellten die von diesen dienstplanmäßig nach § 15 Abs. 6 a Unterabs. 1 BAT geleisteten Bereitschaftsdienststunden nicht mit 100 v. H. als Vollarbeitsstunden, vielmehr weiterhin gemäß § 15 Abs. 6 a Unterabs. 2 BAT lediglich teilweise als Vollarbeitsstunden zu bewerten sowie zu vergüten. Denn der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 03.10.2000 - Rs C 303/98 Si-map - nur dazu Stellung genommen, ob und wann Bereitschaftsdienst im Sinne des in der EWG-Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23.11.1993 geregelten öffentlich-rechtlichen Ar-beitsschutzes Arbeitszeit ist, dagegen sich überhaupt nicht mit der Frage befasst, wie Be-reitschaftsdienst zu vergüten ist (ebenso: BAG, Urteil vom 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - sowie Urteil vom 22.11.2000 - 4 AZR 612/99).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 1897/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-06
Aktenzeichen: 17 Sa 1897/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0606.17SA1897.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 15 Abs. 6 a BAT, Artikel 2 Ziffer 1 EWG-Richtlinie 93/104 des Rates vom 23.11.1993
Leitsätze
Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 03.10.2000 - Rs C 303/98 Si-map - hat der öffentliche Arbeitgeber seinen Angestellten die von diesen dienstplanmäßig nach § 15 Abs. 6 a Unterabs. 1 BAT geleisteten Bereitschaftsdienststunden nicht mit 100 v. H. als Vollarbeitsstunden, vielmehr weiterhin gemäß § 15 Abs. 6 a Unterabs. 2 BAT lediglich teilweise als Vollarbeitsstunden zu bewerten sowie zu vergüten.
Denn der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 03.10.2000 - Rs C 303/98 Si-map - nur dazu Stellung genommen, ob und wann Bereitschaftsdienst im Sinne des in der EWG-Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23.11.1993 geregelten öffentlich-rechtlichen Ar-beitsschutzes Arbeitszeit ist, dagegen sich überhaupt nicht mit der Frage befasst, wie Be-reitschaftsdienst zu vergüten ist (ebenso: BAG, Urteil vom 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - sowie Urteil vom 22.11.2000 - 4 AZR 612/99).
Tenor
Parallelsache zu 17 Sa 91/02 vom 06.06.2002
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 07.11.2001 - 3 Ca 1125/01 - wird insgesamt zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
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