19 Sa 202/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-10, 19 Sa 202/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-10, 19 Sa 202/02
19 Sa 202/02Arbeitsgericht10.06.2002
Regest
Ein auf der Grundlage des § 1 BeschFG in 2000 abgeschlossener, sodann verlängerter und in das Jahr 2001 hineinreichender befristeter Arbeitsvertrag kann gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG ohne Sachgrund bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren verlängert werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 202/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-10
Aktenzeichen: 19 Sa 202/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0610.19SA202.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 1 BeschFG, § 14 Abs. 2 TzBfG
Leitsätze
Ein auf der Grundlage des § 1 BeschFG in 2000 abgeschlossener, sodann verlängerter und in das Jahr 2001 hineinreichender befristeter Arbeitsvertrag kann gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG ohne Sachgrund bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren verlängert werden.
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.