19 Sa 43/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-10, 19 Sa 43/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-10, 19 Sa 43/02
19 Sa 43/02Arbeitsgericht10.06.2002
Regest
Eine Einigung über die Zurücknahme eines Widerspruchs zum Betriebsübergang kann rechtswirksam nur zwischen Arbeitnehmer, bisherigem Arbeitgeber und Betriebsnachfolger getroffen werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 43/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-10
Aktenzeichen: 19 Sa 43/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0610.19SA43.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 613 a BGB
Leitsätze
Eine Einigung über die Zurücknahme eines Widerspruchs zum Betriebsübergang kann rechtswirksam nur zwischen Arbeitnehmer, bisherigem Arbeitgeber und Betriebsnachfolger getroffen werden.
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
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