Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-10, 19 Sa 43/02

19 Sa 43/02Arbeitsgericht10.06.2002

Regest

Eine Einigung über die Zurücknahme eines Widerspruchs zum Betriebsübergang kann rechtswirksam nur zwischen Arbeitnehmer, bisherigem Arbeitgeber und Betriebsnachfolger getroffen werden.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 43/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-10

Aktenzeichen: 19 Sa 43/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0610.19SA43.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: § 613 a BGB

Leitsätze

Eine Einigung über die Zurücknahme eines Widerspruchs zum Betriebsübergang kann rechtswirksam nur zwischen Arbeitnehmer, bisherigem Arbeitgeber und Betriebsnachfolger getroffen werden.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

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