5 Sa 1860/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-11, 5 Sa 1860/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-11, 5 Sa 1860/01
5 Sa 1860/01Arbeitsgericht11.06.2002
Regest
Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 1860/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-11
Aktenzeichen: 5 Sa 1860/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0611.5SA1860.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG
Leitsätze
Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.
Tenor
Auf die Berufung des beklagten L3xxxx gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 31.10.2001 - 1 Ca 1332/01 - wird das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
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