Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-11, 5 Sa 1860/01

5 Sa 1860/01Arbeitsgericht11.06.2002

Regest

Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 1860/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-11

Aktenzeichen: 5 Sa 1860/01

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0611.5SA1860.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG

Leitsätze

Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.

Tenor

Auf die Berufung des beklagten L3xxxx gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 31.10.2001 - 1 Ca 1332/01 - wird das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

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