2 Sa 1693/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-26, 2 Sa 1693/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-26, 2 Sa 1693/01
2 Sa 1693/01Arbeitsgericht26.06.2002
Regest
Ein Anspruch auf Lohnausgleich gemäß § 3 Abs. 2 a des Tarifvertrages zur Förderung der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse im Baugewerbe während der Winterperi-ode vom 20.12.1999 (TV Lohnausgleich) besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung des Arbeitgebers am 31. Dezember endet.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 1693/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-26
Aktenzeichen: 2 Sa 1693/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0626.2SA1693.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 2, 3 Abs. 1 und 2 TV Lohnausgleich im Baugewerbe vom 20.12.1999
Leitsätze
Ein Anspruch auf Lohnausgleich gemäß § 3 Abs. 2 a des Tarifvertrages zur Förderung der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse im Baugewerbe während der Winterperi-ode vom 20.12.1999 (TV Lohnausgleich) besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung des Arbeitgebers am 31. Dezember endet.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 02.10.2001 - 1 Ca 662/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.