Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-26, 2 Sa 1693/01

2 Sa 1693/01Arbeitsgericht26.06.2002

Regest

Ein Anspruch auf Lohnausgleich gemäß § 3 Abs. 2 a des Tarifvertrages zur Förderung der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse im Baugewerbe während der Winterperi-ode vom 20.12.1999 (TV Lohnausgleich) besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung des Arbeitgebers am 31. Dezember endet.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 1693/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-26

Aktenzeichen: 2 Sa 1693/01

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0626.2SA1693.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 2, 3 Abs. 1 und 2 TV Lohnausgleich im Baugewerbe vom 20.12.1999

Leitsätze

Ein Anspruch auf Lohnausgleich gemäß § 3 Abs. 2 a des Tarifvertrages zur Förderung der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse im Baugewerbe während der Winterperi-ode vom 20.12.1999 (TV Lohnausgleich) besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung des Arbeitgebers am 31. Dezember endet.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 02.10.2001 - 1 Ca 662/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen

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