Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-27, 4 Sa 468/02

4 Sa 468/02Arbeitsgericht27.06.2002

Regest

Der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllende Urlaubsabgeltungsan-spruch gehört zu den Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Dies gilt auch für Urlaubsansprüche, die aus dem Vorjahr stammen und infolge rechtzeitiger Geltendmachung nach den tariflichen Vorschriften nicht mit Ablauf des 31.03. verfal-len sind.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 468/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-27

Aktenzeichen: 4 Sa 468/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0627.4SA468.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 6 Ziff. 3 Satz 1 MTV für das Sanitär? und Installateur?Handwerk NW, §§ 3, 5 BUrlG, §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 2, 108 Abs. 2 InsO, §§ 143 Abs. 2, 3, 184 Abs. 1 SGB III

Leitsätze

Der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllende Urlaubsabgeltungsan-spruch gehört zu den Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Dies gilt auch für Urlaubsansprüche, die aus dem Vorjahr stammen und infolge rechtzeitiger Geltendmachung nach den tariflichen Vorschriften nicht mit Ablauf des 31.03. verfal-len sind.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 13.02.2002 (1 Ca 1583/01) wird auf seine Kosten zurückgewiesen

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.495,10 EUR festgesetzt.

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