9 Ta 234/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-28, 9 Ta 234/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-28, 9 Ta 234/02
9 Ta 234/02Arbeitsgericht28.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Ta 234/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-28
Aktenzeichen: 9 Ta 234/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0628.9TA234.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26.03.2002 - 9 Ca 7539/01 - in der Fassung vom 13.06.2002 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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