19 (11) Sa 730/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-07-15, 19 (11) Sa 730/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-07-15, 19 (11) Sa 730/01
19 (11) Sa 730/01Arbeitsgericht15.07.2002
Regest
Die in einem vorsorglichen, unter einer auflösenden Bedingung stehenden Sozialplan den Arbeitnehmern auferlegte Verpflichtung, Feststellungsklage zu erbeten, um nicht von den Leistungen des Sozialplans ausgeschlossen zu werden, verstößt nicht gegen den Sinn und Zweck einer Sozialplanvereinbarung und belastet die Arbeitnehmer zudem nicht unzumut-bar.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 (11) Sa 730/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-15
Aktenzeichen: 19 (11) Sa 730/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0715.19.11SA730.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: §§ 111, 112 BetrVG
Leitsätze
Die in einem vorsorglichen, unter einer auflösenden Bedingung stehenden Sozialplan den Arbeitnehmern auferlegte Verpflichtung, Feststellungsklage zu erbeten, um nicht von den Leistungen des Sozialplans ausgeschlossen zu werden, verstößt nicht gegen den Sinn und Zweck einer Sozialplanvereinbarung und belastet die Arbeitnehmer zudem nicht unzumut-bar.
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
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