Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-07-16, 5 Sa 460/02

5 Sa 460/02Arbeitsgericht16.07.2002

Regest

Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 460/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-16

Aktenzeichen: 5 Sa 460/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0716.5SA460.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG

Leitsätze

Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 19.02.2002 AZ: - 3 Ca 2876/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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