5 Sa 460/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-07-16, 5 Sa 460/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-07-16, 5 Sa 460/02
5 Sa 460/02Arbeitsgericht16.07.2002
Regest
Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 460/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-16
Aktenzeichen: 5 Sa 460/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0716.5SA460.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG
Leitsätze
Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 19.02.2002 AZ: - 3 Ca 2876/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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