18 Sa 1552/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-08-14, 18 Sa 1552/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-08-14, 18 Sa 1552/01
18 Sa 1552/01Arbeitsgericht14.08.2002
Regest
Der Arbeitsvorgang "Leitung des Jugendamts der Stadt S. (49.000 Einwohner)" hebt sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 15 TV SED heraus.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1552/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-14
Aktenzeichen: 18 Sa 1552/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0814.18SA1552.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 611 Abs. 1 BGB, §§ 22, 23 BAT 1975
Leitsätze
Der Arbeitsvorgang "Leitung des Jugendamts der Stadt S. (49.000 Einwohner)" hebt sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 15 TV SED heraus.
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung der beklagten Stadt wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 20.08.2001 - 4 Ca 888/01 - im Tenor wie folgt neu gefasst:
Die beklagte Stadt ist verpflichtet, dem Kläger ab 01.09.1998 eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe III BAT (VKA) zu zahlen.
Die Kosten der Berufung werden der beklagten Stadt auferlegt.
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