18 Sa 1822/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-08-14, 18 Sa 1822/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-08-14, 18 Sa 1822/01
18 Sa 1822/01Arbeitsgericht14.08.2002
Regest
Die Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen und Widersprüchen bei der Veranla-gung von Grundbesitzabgaben und die Bearbeitung von Personal- und Versicherungsange-legenheiten sowie die Vorbereitung und Ausführung von Pachtverträgen im Rahmen einer Objektverwaltung (Kleinbad, Campingplatz, Liegenschaften) erfordern selbständige Leis-tungen im Sinne der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 a BAT/VKA.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1822/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-14
Aktenzeichen: 18 Sa 1822/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0814.18SA1822.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 611 Abs. 1 BGB, §§ 22, 23 BAT 1975
Leitsätze
Die Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen und Widersprüchen bei der Veranla-gung von Grundbesitzabgaben und die Bearbeitung von Personal- und Versicherungsange-legenheiten sowie die Vorbereitung und Ausführung von Pachtverträgen im Rahmen einer Objektverwaltung (Kleinbad, Campingplatz, Liegenschaften) erfordern selbständige Leis-tungen im Sinne der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 a BAT/VKA.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 09.10.2001 - 1 Ca 497/01 - abgeändert.
Die Beklagte ist verpflichtet, der Klägerin ab 23.06.1998 eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c BAT (VKA) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt
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