18 Sa 266/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-08-21, 18 Sa 266/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-08-21, 18 Sa 266/02
18 Sa 266/02Arbeitsgericht21.08.2002
Regest
Der tarifvertragliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und 3 BAT setzt auch im Fall des Ausscheidens wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 59 Abs. 1 BAT die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, d.h. Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers im Abgel-tungszeitraum des § 47 Abs. 7 BAT, voraus.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 266/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-21
Aktenzeichen: 18 Sa 266/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0821.18SA266.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 51 Abs. 1 Unterabs. 1, 59 Abs. 1, 47 Abs. 7 BAT
Leitsätze
Der tarifvertragliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und 3 BAT setzt auch im Fall des Ausscheidens wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 59 Abs. 1 BAT die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, d.h. Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers im Abgel-tungszeitraum des § 47 Abs. 7 BAT, voraus.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 07.12.2001 - 4 Ca 1621/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
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