4 Sa 57/02 BB•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-10-21, 4 Sa 57/02 BB
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-10-21, 4 Sa 57/02 BB
4 Sa 57/02 BBArbeitsgericht21.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 57/02 BB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-21
Aktenzeichen: 4 Sa 57/02 BB
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:1021.4SA57.02BB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
hat die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts HAMM
ohne mündliche Verhandlung am 21. Oktober 2002
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berscheid
sowie den ehrenamtlichen Richter Feldkamp
und die ehrenamtliche Richterin Radek
beschlossen:
Der Tenor des am 04.06.2002 verkündeten Urteils wird wie folgt berichtigt:
Die Widerklage des Beklagten zu 1) wird abgewiesen.
Die durch die zweitinstanzliche Beweisaufnahme verursachten Kosten haben der Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) als Gesamtschuldner zu tragen. Die übrigen Kosten der verbundenen Rechtsstreite hat der Kläger zu tragen.
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