Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-10-21, 4 Sa 57/02 BB

4 Sa 57/02 BBArbeitsgericht21.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 57/02 BB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-10-21

Aktenzeichen: 4 Sa 57/02 BB

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:1021.4SA57.02BB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

hat die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts HAMM

ohne mündliche Verhandlung am 21. Oktober 2002

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berscheid

sowie den ehrenamtlichen Richter Feldkamp

und die ehrenamtliche Richterin Radek

beschlossen:

Der Tenor des am 04.06.2002 verkündeten Urteils wird wie folgt berichtigt:

Die Widerklage des Beklagten zu 1) wird abgewiesen.

Die durch die zweitinstanzliche Beweisaufnahme verursachten Kosten haben der Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) als Gesamtschuldner zu tragen. Die übrigen Kosten der verbundenen Rechtsstreite hat der Kläger zu tragen.

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