18 Sa 1174/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-10-30, 18 Sa 1174/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-10-30, 18 Sa 1174/02
18 Sa 1174/02Arbeitsgericht30.10.2002
Regest
Bei einem Mitverschulden des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, wenn ihm selbst nicht der Vorwurf gröbster Fahrlässigkeit gemacht werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1174/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-30
Aktenzeichen: 18 Sa 1174/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:1030.18SA1174.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 115 Abs. 1 SGB X
Leitsätze
Bei einem Mitverschulden des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, wenn ihm selbst nicht der Vorwurf gröbster Fahrlässigkeit gemacht werden kann.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 25.06.2002 - 4 Ca 405/02 L - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
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