18 Sa 1475/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-12-11, 18 Sa 1475/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-12-11, 18 Sa 1475/02
18 Sa 1475/02Arbeitsgericht11.12.2002
Regest
Der einseitige Widerrruf des erteilten Urlaubs durch den Arbeitgeber ist nicht möglich (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Der durch die Urlaubserteilung nach § 7 Abs. 1 BUrlG festgelegte Urlaubs-termin kann aber einvernehmlich abgeändert werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1475/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-11
Aktenzeichen: 18 Sa 1475/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:1211.18SA1475.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 MTArb
Leitsätze
Der einseitige Widerrruf des erteilten Urlaubs durch den Arbeitgeber ist nicht möglich (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Der durch die Urlaubserteilung nach § 7 Abs. 1 BUrlG festgelegte Urlaubs-termin kann aber einvernehmlich abgeändert werden.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 05.07.2002 - 1 Ca 3615/01 - wird als unzulässig verworfen, soweit die Klage in Höhe von 4.794,39 EUR abgewiesen worden ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
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