8 Sa 1493/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-07-28, 8 Sa 1493/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-07-28, 8 Sa 1493/02
8 Sa 1493/02Arbeitsgericht28.07.2003
Regest
Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, bei der Einteilung von Dauer-Nachtwachen in einer Pflegeeinrichtung auf die familiären Belange der Beschäftigten Rücksicht zu nehmen; Ge-wöhnung an langjährige Diensteinteilung begründet keinen Vorrang.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1493/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-28
Aktenzeichen: 8 Sa 1493/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0728.8SA1493.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BGB § 315
Leitsätze
Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, bei der Einteilung von Dauer-Nachtwachen in einer Pflegeeinrichtung auf die familiären Belange der Beschäftigten Rücksicht zu nehmen; Ge-wöhnung an langjährige Diensteinteilung begründet keinen Vorrang.
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 26.06.2002 - 4 Ca 2781/01 - teilweise abgeändert.
Auf den Hilfsantrag der Klägerin wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin im Nachtdienst im sog. Sieben-Tage-Rhythmus zu beschäftigen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen beide Parteien je die Hälfte.
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