Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-07-29, 5 Sa 828/03

5 Sa 828/03Arbeitsgericht29.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 828/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-29

Aktenzeichen: 5 Sa 828/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0729.5SA828.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

hat die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 29.07.2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Reinhart

sowie den ehrenamtlichen Richter Michonek und die ehrenamtliche Richterin Krause

für Recht erkannt:

Auf die Berufung des Verfügungsklägers vom 26.05.2003 gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Arnsberg vom 22.04.2003 - 1 Ga 7/03 - wird das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert.

Dem verfügungsbeklagten L3xx wird aufgegeben, die an der städtischen Hauptschule G1xxxxxxxxx, G3xxxxx-b3xx 12, 54xxx B2x L2xxxxx, zur Ausschreibungsnummer 9-H-498, ausgeschriebene Stelle mit keinem anderen Bewerber/Bewerberin als dem Kläger zu besetzen, bis rechtskräftig über die Bewerbung des Verfügungsklägers vom 16.02.2003 entschieden worden ist (Hilfsantrag aus der Klageschrift vom 08.04.2003 in dem vor dem Arbeitsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 1 Ca 511/03

anhängigen Rechtsstreit).

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das verfügungsbeklagte L3xx.

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