2 Ta 89/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-08-06, 2 Ta 89/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-08-06, 2 Ta 89/03
2 Ta 89/03Arbeitsgericht06.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 89/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-06
Aktenzeichen: 2 Ta 89/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0806.2TA89.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 5 Abs. 1 ArbGG
Tenor
hat die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Bertram
beschlossen:
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 22.11.2002 - 2 Ca
2408/02 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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