18 Sa 419/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-08-27, 18 Sa 419/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-08-27, 18 Sa 419/03
18 Sa 419/03Arbeitsgericht27.08.2003
Regest
Lehnt ein Arbeitgeber die Nachentrichtung nicht geleisteter Beiträge für einen Arbeitnehmer an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes endgültig ab, so steht dem Ar-beitnehmer ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Urlaubsentschädigung nach § 8 Nr. 8 BRTV zu, wenn die Kasse die Auszahlung der Entschädigung wegen der nichtentrichteten Beiträge verweigert.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 419/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-27
Aktenzeichen: 18 Sa 419/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0827.18SA419.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 280 Abs. 1, 611 Abs. 1 BGB, § 8 Ziff. 7 und 8 BRTV Bau, § 18 VTV Bau
Leitsätze
Lehnt ein Arbeitgeber die Nachentrichtung nicht geleisteter Beiträge für einen Arbeitnehmer an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes endgültig ab, so steht dem Ar-beitnehmer ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Urlaubsentschädigung nach § 8 Nr. 8 BRTV zu, wenn die Kasse die Auszahlung der Entschädigung wegen der nichtentrichteten Beiträge verweigert.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 25.02.2003 - 4 Ca 2069/02 L - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
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