Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-09-03, 4 Ta 245/03

4 Ta 245/03Arbeitsgericht03.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Ta 245/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-09-03

Aktenzeichen: 4 Ta 245/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0903.4TA245.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

2 AZB 54/03

hat die 4. Kammer des Landesarbeitsgericht HAMM

ohne mündliche Verhandlung am 03. September 2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berscheid

beschlossen:

Auf die als sofortige auszudeutende Beschwerde wird der PKH-Bewilligungsbeschluß des Arbeitsgerichts vom 18.02.2003 -4 Ca 3817/02 - dahingehend abgeändert, daß die Klägerin einstweilen ratenfrei bleibt. Im übrigen wird die (sofortige) Beschwerde zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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