2 Ta 209/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-09-18, 2 Ta 209/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-09-18, 2 Ta 209/03
2 Ta 209/03Arbeitsgericht18.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 209/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-09-18
Aktenzeichen: 2 Ta 209/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0918.2TA209.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, Abs. 2 a ArbGG, 3, 39 ArbnErfG
Tenor
hat die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Bertram
beschlossen:
Auf die sofortige Beschwerde beider Parteien wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 20.02.2003 - 4 Ca 1527/02 - abgeändert:
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.
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