18 Sa 785/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-09-24, 18 Sa 785/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-09-24, 18 Sa 785/03
18 Sa 785/03Arbeitsgericht24.09.2003
Regest
Zieht sich ein Arbeitnehmer bei der Teilnahme an einer Rauferei eine Verletzung zu, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, so hat er die Arbeitsunfähigkeit verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 EntgFG, wenn er die Rauferei provoziert und aktiv den Beginn der Phase der Tätlichkeiten mit eingeleitet hat.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 785/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-24
Aktenzeichen: 18 Sa 785/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0924.18SA785.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18, Kammer
Normen: § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 EntgFZ
Leitsätze
Zieht sich ein Arbeitnehmer bei der Teilnahme an einer Rauferei eine Verletzung zu, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, so hat er die Arbeitsunfähigkeit verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 EntgFG, wenn er die Rauferei provoziert und aktiv den Beginn der Phase der Tätlichkeiten mit eingeleitet hat.
Tenor
hat die 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
auf die mündliche Verhandlung vom 24.09.2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Knipp
sowie die ehrenamtlichen Richter Schürmann und Klein
für Recht erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 27.03.2003 - 1 Ca 1521/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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