11 Sa 645/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-10-16, 11 Sa 645/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-10-16, 11 Sa 645/02
11 Sa 645/02Arbeitsgericht16.10.2003
Regest
Eine staatlich anerkannte Erzieherin, die in einem Behindertenheim eine Wohngruppe autis-tischer Behinderter i.S.d. § 39 BSHG in der Weise betreut, dass sie die überwiegende Zahl ihrer Dienstschichten ohne die Anwesenheit eines fachlichen Vorgesetzten der Gruppenlei-tung absolviert, hat Anspruch auf eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c BMT-AW II.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 645/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-16
Aktenzeichen: 11 Sa 645/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:1016.11SA645.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Leitsätze
Eine staatlich anerkannte Erzieherin, die in einem Behindertenheim eine Wohngruppe autis-tischer Behinderter i.S.d. § 39 BSHG in der Weise betreut, dass sie die überwiegende Zahl ihrer Dienstschichten ohne die Anwesenheit eines fachlichen Vorgesetzten der Gruppenlei-tung absolviert, hat Anspruch auf eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c BMT-AW II.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 01.02.2002 - 4 Ca 1201/01 - abgeändert.
Für den Zeitraum November 2000 bis Juli 2003 wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin in diesem Zeitraum nach Vergütungsgruppe V c BMT AW II zu vergüten.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.