Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-10-16, 11 Sa 645/02

11 Sa 645/02Arbeitsgericht16.10.2003

Regest

Eine staatlich anerkannte Erzieherin, die in einem Behindertenheim eine Wohngruppe autis-tischer Behinderter i.S.d. § 39 BSHG in der Weise betreut, dass sie die überwiegende Zahl ihrer Dienstschichten ohne die Anwesenheit eines fachlichen Vorgesetzten der Gruppenlei-tung absolviert, hat Anspruch auf eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c BMT-AW II.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 645/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-16

Aktenzeichen: 11 Sa 645/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:1016.11SA645.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Leitsätze

Eine staatlich anerkannte Erzieherin, die in einem Behindertenheim eine Wohngruppe autis-tischer Behinderter i.S.d. § 39 BSHG in der Weise betreut, dass sie die überwiegende Zahl ihrer Dienstschichten ohne die Anwesenheit eines fachlichen Vorgesetzten der Gruppenlei-tung absolviert, hat Anspruch auf eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c BMT-AW II.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 01.02.2002 - 4 Ca 1201/01 - abgeändert.

Für den Zeitraum November 2000 bis Juli 2003 wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin in diesem Zeitraum nach Vergütungsgruppe V c BMT AW II zu vergüten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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