18 (13) Sa 689/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-11-12, 18 (13) Sa 689/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-11-12, 18 (13) Sa 689/03
18 (13) Sa 689/03Arbeitsgericht12.11.2003
Regest
Die Regelung in § 41 a Abs. 8 BMT-G, dass der Anspruch auf den Zusatzurlaub mit Beginn des auf die Arbeitsleistung folgenden Urlaubsjahres entsteht, ist eine Fälligkeitsregelung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 (13) Sa 689/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-12
Aktenzeichen: 18 (13) Sa 689/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:1112.18.13SA689.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 41 a Abs. 3 und Abs. 8 BMT-G
Leitsätze
Die Regelung in § 41 a Abs. 8 BMT-G, dass der Anspruch auf den Zusatzurlaub mit Beginn des auf die Arbeitsleistung folgenden Urlaubsjahres entsteht, ist eine Fälligkeitsregelung.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 04.03.2003 - 2 Ca 3773/02 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger zwei zusätzliche Urlaubstage zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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