8 Sa 2221/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-05-06, 8 Sa 2221/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-05-06, 8 Sa 2221/03
8 Sa 2221/03Arbeitsgericht06.05.2004
Regest
Soweit tarifliche oder gesetzliche Regelungen die Verpflichtung des Arbeitgebers begrün-den, Wertguthaben aus der Leistung von Altersteilzeit für den Insolvenzfall zu sichern, stellen diese kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar. Eine persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für den insolvenzbedingten Verlust von Wertguthaben scheidet danach aus.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 2221/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-06
Aktenzeichen: 8 Sa 2221/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0506.8SA2221.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BGB § 823 Abs. 2 i.V.m. § 266 StGB, § 7 d SGB IV, § 7 TV zur Beschäftigungsbrücke für Arbeitnehmer in Betrieben der Holzindustrie
Leitsätze
Soweit tarifliche oder gesetzliche Regelungen die Verpflichtung des Arbeitgebers begrün-den, Wertguthaben aus der Leistung von Altersteilzeit für den Insolvenzfall zu sichern,
stellen diese kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar. Eine persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für den insolvenzbedingten Verlust von Wertguthaben scheidet danach aus.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold
3 Ca 2603/02
vom 20.11.2003 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.