Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-06-17, 11 Sa 1754/03

11 Sa 1754/03Arbeitsgericht17.06.2004

Regest

Geltung des BAT ausgenommen. Sie haben keinen Anspruch auf Eingruppierung und Vergütung nach § 22 BAT i.V.m. der Vergütungsordnung (Anlage 1a und 1b zum BAT). Dies gilt auch im zu entscheidenden Fall eines Studenten der Informatik und Geschichte, der in unterhälftiger befristeter Beschäftigung für das Akademische Auslandsamt der Universität die Homepage der Universität für ausländische Studieninteressierte neu zu strukturieren hatte.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 1754/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-17

Aktenzeichen: 11 Sa 1754/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0617.11SA1754.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: BAT § 3 g

Leitsätze

Geltung des BAT ausgenommen. Sie haben keinen Anspruch auf Eingruppierung und Vergütung nach § 22 BAT i.V.m. der Vergütungsordnung (Anlage 1a und 1b zum BAT).

Dies gilt auch im zu entscheidenden Fall eines Studenten der Informatik und Geschichte, der in unterhälftiger befristeter Beschäftigung für das Akademische Auslandsamt der Universität die Homepage der Universität für ausländische Studieninteressierte neu zu strukturieren hatte.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.09.2003 - 3 Ca 738/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

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