Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-06-23, 18 Sa 1729/03

18 Sa 1729/03Arbeitsgericht23.06.2004

Regest

Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann sich eine Versetzungsverpflichtung ergeben, wenn ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitnehmers vorliegt und dem Arbeitgeber die Versetzung möglich und zumutbar ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1729/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-23

Aktenzeichen: 18 Sa 1729/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0623.18SA1729.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 611 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann sich eine Versetzungsverpflichtung ergeben,

wenn ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitnehmers vorliegt und dem Arbeitgeber die Versetzung möglich und zumutbar ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 10.09.2003 - 3 Ca 1247/01- wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

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