8 Sa 366/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-07-08, 8 Sa 366/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-07-08, 8 Sa 366/04
8 Sa 366/04Arbeitsgericht08.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 366/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-08
Aktenzeichen: 8 Sa 366/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0708.8SA366.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: KSchG § 1
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 07.01.2004 - 2 Ca 1332/03 - teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die Kündigung der Beklagten vom 27.10.2003 nicht beendet worden ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des ersten Rechtszuges, die Kosten des zweiten Rechtszuges werden gemäß § 97 Abs. 2 ZPO dem Kläger auferlegt.
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