16 Sa 1984/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-08-12, 16 Sa 1984/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-08-12, 16 Sa 1984/03
16 Sa 1984/03Arbeitsgericht12.08.2004
Regest
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste kann nur dann mit dem Zeitzuschlag für Überstun-den beansprucht werden, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschritten wor-den ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1984/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-12
Aktenzeichen: 16 Sa 1984/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0812.16SA1984.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 15 Abs. 6 a, § 35 Abs. 5 BAT-KF
Leitsätze
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste kann nur dann mit dem Zeitzuschlag für Überstun-den beansprucht werden, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschritten wor-den ist.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 30.10.2003 - 4 Ca 1827/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen
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