Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-08-18, 2 Ta 172/04

2 Ta 172/04Arbeitsgericht18.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 172/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-18

Aktenzeichen: 2 Ta 172/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0818.2TA172.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 13.02.2004 - 4 Ca 3435/02 -

abgeändert.

Der Rechtsstreit zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Landgericht Münster verwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

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