2 Ta 172/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-08-18, 2 Ta 172/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-08-18, 2 Ta 172/04
2 Ta 172/04Arbeitsgericht18.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 172/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-18
Aktenzeichen: 2 Ta 172/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0818.2TA172.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 13.02.2004 - 4 Ca 3435/02 -
abgeändert.
Der Rechtsstreit zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Landgericht Münster verwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
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