2 Ta 471/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-13, 2 Ta 471/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-13, 2 Ta 471/03
2 Ta 471/03Arbeitsgericht13.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 471/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-13
Aktenzeichen: 2 Ta 471/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0913.2TA471.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, 84, 86 HGB
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.05.2003 - 6 Ca 7486/02 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 8.764,57 EUR festgesetzt.
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