18 Sa 389/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-15, 18 Sa 389/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-15, 18 Sa 389/04
18 Sa 389/04Arbeitsgericht15.09.2004
Regest
Bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz gehen auch die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer auf den Betriebserwerber über. Eine Einschränkung der Haftung findet insoweit nicht statt. Es besteht Akzessorietät zwischen der zusätzlichen Urlaubsvergütung nach § 14 Ziff. 1 MTV Metall NRW und dem tariflichen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsvergütung
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 389/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-15
Aktenzeichen: 18 Sa 389/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0915.18SA389.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 611 Abs. 1, 613 a Abs. 1 BGB, § 108 Abs. 1 InsO, § 14 Ziff. 1 MTV Metall NRW
Leitsätze
Bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz gehen auch die Urlaubsansprüche der
Arbeitnehmer auf den Betriebserwerber über.
Eine Einschränkung der Haftung findet insoweit nicht statt.
Es besteht Akzessorietät zwischen der zusätzlichen Urlaubsvergütung nach § 14 Ziff. 1 MTV Metall NRW und dem tariflichen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsvergütung
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil
des Arbeitsgerichts Rheine vom 18.12.2003 - 2 Ca 1995/03 -
wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
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