12 Sa 354/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-21, 12 Sa 354/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-21, 12 Sa 354/04
12 Sa 354/04Arbeitsgericht21.09.2004
Regest
Ziffer 10.2 des Erfüllererlasses setzt das Vorhandensein einer freien (und besetzbaren) Planstelle voraus.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 354/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-21
Aktenzeichen: 12 Sa 354/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0921.12SA354.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: BAT § 22, 23 Lehrer; Runderlass des Kultusministers NRW über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamten-verhältnis erfüllen (Erfüllererlass) vom 16. November 1981 Ziff. 10.2
Leitsätze
Ziffer 10.2 des Erfüllererlasses setzt das Vorhandensein einer freien (und besetzbaren) Planstelle voraus.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 09.01.2004 - 3 Ca 1198/03 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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