Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-10-12, 6 Sa 621/04

6 Sa 621/04Arbeitsgericht12.10.2004

Regest

Beruht die Zustimmung eines Arbeitnehmers zu einem Auflösungsvertrag auf der Verursa-chung oder Ausnutzung eines Irrtums des Arbeitnehmers über den Inhalt seiner Zustim-mungserklärung, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer tatsäch-lich einem Auflösungsvertrag zustimmen wollte.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 6 Sa 621/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-12

Aktenzeichen: 6 Sa 621/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1012.6SA621.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Leitsätze

Beruht die Zustimmung eines Arbeitnehmers zu einem Auflösungsvertrag auf der Verursa-chung oder Ausnutzung eines Irrtums des Arbeitnehmers über den Inhalt seiner Zustim-mungserklärung, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer tatsäch-lich einem Auflösungsvertrag zustimmen wollte.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 03.03.2004 - 7 (4) Ca 844/03 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 28.02.2003 nicht beendet wurde, sondern fortbesteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

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