6 Sa 621/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-10-12, 6 Sa 621/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-10-12, 6 Sa 621/04
6 Sa 621/04Arbeitsgericht12.10.2004
Regest
Beruht die Zustimmung eines Arbeitnehmers zu einem Auflösungsvertrag auf der Verursa-chung oder Ausnutzung eines Irrtums des Arbeitnehmers über den Inhalt seiner Zustim-mungserklärung, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer tatsäch-lich einem Auflösungsvertrag zustimmen wollte.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 6 Sa 621/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-12
Aktenzeichen: 6 Sa 621/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1012.6SA621.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Leitsätze
Beruht die Zustimmung eines Arbeitnehmers zu einem Auflösungsvertrag auf der Verursa-chung oder Ausnutzung eines Irrtums des Arbeitnehmers über den Inhalt seiner Zustim-mungserklärung, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer tatsäch-lich einem Auflösungsvertrag zustimmen wollte.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 03.03.2004 - 7 (4) Ca 844/03 - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 28.02.2003 nicht beendet wurde, sondern fortbesteht.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.