Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-11-23, 19 (5) Sa 334/04

19 (5) Sa 334/04Arbeitsgericht23.11.2004

Regest

Jemand, der mit dem Verkauf von Backwaren in mehreren Verkaufsstellen gegen Zahlung einer Umsatzprovision beauftragt wird, mit der er auch das von ihm im eigenen Namen eingestellte Verkaufspersonal vergüten muss, ist kein Arbeitnehmer (im Anschluss an das Urteil des BAG vom 4. Dezember 2002, - 5 AZR 667/01 - AP Nr 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit)

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 19 (5) Sa 334/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-23

Aktenzeichen: 19 (5) Sa 334/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1123.19.5SA334.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Leitsätze

Jemand, der mit dem Verkauf von Backwaren in mehreren Verkaufsstellen gegen Zahlung einer Umsatzprovision beauftragt wird, mit der er auch das von ihm im eigenen Namen

eingestellte Verkaufspersonal vergüten muss, ist kein Arbeitnehmer (im Anschluss an das Urteil des BAG vom 4. Dezember 2002, - 5 AZR 667/01 - AP Nr 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit)

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 08.01.2004 - 3 Ca 1999/03 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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