Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-11-23, 19 (5) Sa 342/05

19 (5) Sa 342/05Arbeitsgericht23.11.2004

Regest

Jemand, der mit dem Verkauf von Backwaren in mehreren Verkaufsstellen gegen Zahlung einer Umsatzprovision beauftragt wird, mit der er auch das von ihm im eigenen Namen ein-gestellte Verkaufspersonal vergüten muss, ist kein Arbeitnehmer (im Anschluss an das Urteil des BAG vom 4. Dezember 2002, - 5 AZR 667/01 - AP Nr 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit)

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 19 (5) Sa 342/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-23

Aktenzeichen: 19 (5) Sa 342/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1123.19.5SA342.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Leitsätze

Jemand, der mit dem Verkauf von Backwaren in mehreren Verkaufsstellen gegen Zahlung einer Umsatzprovision beauftragt wird, mit der er auch das von ihm im eigenen Namen ein-gestellte Verkaufspersonal vergüten muss, ist kein Arbeitnehmer (im Anschluss an das Urteil des BAG vom 4. Dezember 2002, - 5 AZR 667/01 - AP Nr 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit)

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 08.01.2004 - 3 Ca 1999/03 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

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