Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-11-30, 19 Sa 1323/04

19 Sa 1323/04Arbeitsgericht30.11.2004

Regest

Nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs und späterem Wegfall des Kündigungsgrundes innerhalb der Kündigungsfrist entsteht in der Regel kein Wiedereinstellungsanspruch unab-hängig von der Höhe der vereinbarten Abfindung.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 1323/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-30

Aktenzeichen: 19 Sa 1323/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1130.19SA1323.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: §§ 313, 779 BGB

Leitsätze

Nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs und späterem Wegfall des Kündigungsgrundes innerhalb der Kündigungsfrist entsteht in der Regel kein Wiedereinstellungsanspruch unab-hängig von der Höhe der vereinbarten Abfindung.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 08.06.2004 - 3 Ca 4004/03 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

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