18 Sa 1403/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-12-01, 18 Sa 1403/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-12-01, 18 Sa 1403/04
18 Sa 1403/04Arbeitsgericht01.12.2004
Regest
Die dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers im Schichtdienst an einem Feiertag schließt dessen Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG nur dann aus, wenn sich die dienstplanmäßige Freistellung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1403/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-01
Aktenzeichen: 18 Sa 1403/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1201.18SA1403.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 2 Abs. 1, 12 EFZG, § 106 Abs. 1 GewO
Leitsätze
Die dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers im Schichtdienst an einem Feiertag schließt dessen Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG nur dann aus, wenn sich die dienstplanmäßige Freistellung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist.
Tenor
Parallelsache zu 18 Sa 481/04
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 15.06.2004 - 5 Ca 3250/03 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Stundenkonto des Klägers 46,2 Arbeitsstunden gutzuschreiben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 98 % und dem Kläger zu 2 % auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.