8 Sa 1526/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-12-16, 8 Sa 1526/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-12-16, 8 Sa 1526/04
8 Sa 1526/04Arbeitsgericht16.12.2004
Regest
Verspricht der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung die Zahlung einer Weihnachtsgrati-fikation mit der Maßgabe, dass ein Gratifikationsanspruch nicht allein im Fall der Beendi-gung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch im Falle eines Betriebsübergangs entfällt, so verstößt dies gegen die Grundsätze des § 613a BGB.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1526/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-16
Aktenzeichen: 8 Sa 1526/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1216.8SA1526.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BetrVG § 77; BGB § 613 a
Leitsätze
Verspricht der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung die Zahlung einer Weihnachtsgrati-fikation mit der Maßgabe, dass ein Gratifikationsanspruch nicht allein im Fall der Beendi-gung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch im Falle eines Betriebsübergangs entfällt, so verstößt dies gegen die Grundsätze des § 613a BGB.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen
- 3 (4) Ca 58/ 04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen
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