7 Sa 1480/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-01-10, 7 Sa 1480/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-01-10, 7 Sa 1480/04
7 Sa 1480/04Arbeitsgericht10.01.2005
Regest
Soll ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für eine Kommanditgesellschaft "nur" durch einen Prokuristen unterschrieben werden, so wird das gesetzliche Schriftformerfordernis des § 74 Abs. 1 HGB i. V. m. § 126 Abs. 1 BGB nur über den Vertretungszusatz der §§ 51, 53 Abs. 2 HGB ("ppa") gewahrt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Sa 1480/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-10
Aktenzeichen: 7 Sa 1480/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0110.7SA1480.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 126 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 1 HGB, §§ 51, 53 Abs. 2 HGB
Leitsätze
Soll ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für eine Kommanditgesellschaft "nur" durch einen Prokuristen unterschrieben werden, so wird das gesetzliche Schriftformerfordernis des § 74 Abs. 1 HGB i. V. m. § 126 Abs. 1 BGB nur über den Vertretungszusatz der §§ 51, 53 Abs. 2 HGB ("ppa") gewahrt.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 30.06.2004 - 6 (2) Ca 2664/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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