Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-02-04, 13 TaBV 126/04

13 TaBV 126/04Arbeitsgericht04.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 126/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-04

Aktenzeichen: 13 TaBV 126/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0204.13TABV126.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 25 BetrVG; § 99 BetrVG; § 100 BetrVG

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 19.05.2004 - 2 BV 2/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der zweite Satz des Tenors wie folgt lautet:

Es wird festgestellt, dass der Betriebsrat nicht bestritten hat, dass die vorläufige Versetzung des Mitarbeiters M7xxxxx M8xxxxx in die Funktion einer Spielaufsicht aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.

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