13 TaBV 126/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-02-04, 13 TaBV 126/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-02-04, 13 TaBV 126/04
13 TaBV 126/04Arbeitsgericht04.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 126/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-04
Aktenzeichen: 13 TaBV 126/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0204.13TABV126.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 25 BetrVG; § 99 BetrVG; § 100 BetrVG
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 19.05.2004 - 2 BV 2/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der zweite Satz des Tenors wie folgt lautet:
Es wird festgestellt, dass der Betriebsrat nicht bestritten hat, dass die vorläufige Versetzung des Mitarbeiters M7xxxxx M8xxxxx in die Funktion einer Spielaufsicht aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
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