Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-03-03, 16 Sa 1371/04

16 Sa 1371/04Arbeitsgericht03.03.2005

Regest

Die Anlage 3 zu § 23 Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW enthält eine abschließen-de Regelung der zu vergütenden Wegezeiten für Fahrer. Wege, die deshalb anfallen, weil der Ort des Dienstbeginns und der Ort des Dienstendes auseinanderfallen gehören nicht dazu.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1371/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-03

Aktenzeichen: 16 Sa 1371/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0303.16SA1371.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: Anlage 3 zu § 23 Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW vom 25.05.2001

Leitsätze

Die Anlage 3 zu § 23 Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW enthält eine abschließen-de Regelung der zu vergütenden Wegezeiten für Fahrer. Wege, die deshalb anfallen, weil der Ort des Dienstbeginns und der Ort des Dienstendes auseinanderfallen gehören nicht dazu.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 02.06.2004 - 6 (7) Ca 159/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.