16 Sa 1371/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-03-03, 16 Sa 1371/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-03-03, 16 Sa 1371/04
16 Sa 1371/04Arbeitsgericht03.03.2005
Regest
Die Anlage 3 zu § 23 Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW enthält eine abschließen-de Regelung der zu vergütenden Wegezeiten für Fahrer. Wege, die deshalb anfallen, weil der Ort des Dienstbeginns und der Ort des Dienstendes auseinanderfallen gehören nicht dazu.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1371/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-03
Aktenzeichen: 16 Sa 1371/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0303.16SA1371.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: Anlage 3 zu § 23 Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW vom 25.05.2001
Leitsätze
Die Anlage 3 zu § 23 Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW enthält eine abschließen-de Regelung der zu vergütenden Wegezeiten für Fahrer. Wege, die deshalb anfallen, weil der Ort des Dienstbeginns und der Ort des Dienstendes auseinanderfallen gehören nicht dazu.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 02.06.2004 - 6 (7) Ca 159/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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