10 TaBV 31/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-03-14, 10 TaBV 31/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-03-14, 10 TaBV 31/05
10 TaBV 31/05Arbeitsgericht14.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 31/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-03-14
Aktenzeichen: 10 TaBV 31/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0314.10TABV31.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 935, 940 ZPO, § 85 Abs. 2 ArbGG§ 2 Abs. 1 und 2 Wahlordnung zum BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde des Wahlvorstandes wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 11.02.2005 - 4 BVGa 2/05 - abgeändert.
Dem Arbeitgeber wird aufgegeben, dem Wahlvorstand eine Liste (Aufstel-lung) aller im Betrieb H1xxx beschäftigten Mitarbeiter/- innen zur Verfü-gung zu stellen, aus der jeweils Vorname und Nachname der Mitarbeiter/-innen sowie das Geschlecht der Mitarbeiter/- innen zu entnehmen ist, fer-ner deren Geburtsdaten und Nationalität sowie Eintrittsdatum in den Be-trieb.
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