Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-20, 18 Sa 1914/04

18 Sa 1914/04Arbeitsgericht20.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1914/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-20

Aktenzeichen: 18 Sa 1914/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0420.18SA1914.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: 4 Abs. 3 und 5 TVG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 242 BGB, §§ 14 Abs. 1, 19 Nr. 4 MTV Metall NRW

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 08.07.2004 - 2 Ca 3652/03 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.609,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem sich aus 1.126,25 € brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 17.12.2003, aus dem sich aus 429,20 € brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.01.2004 und aus dem sich aus 53,56 € brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.02.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

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